Arbeitssicherheit
Eine sicherheitstechnische Betreuung erfolgt zumeist durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Sicherheitskraft unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Prinzipiell übernimmt diese Fachkraft die Aufgaben der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die fachkundige Beratung im Arbeitsschutz ebenso wie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Eine sicherheitstechnische Betreuung beinhaltet auch regelmäßige Betriebsbegehungen, Unfalluntersuchungen sowie Unfallanalysen erstellen. Auch die Beratung über Unfallgefahren und Beratungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz zählen zu seinen Aufgaben. Die sicherheitstechnische Betreuung hilft dem Unternehmer bei der Erfüllung seiner Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dies schafft Rechtssicherheit und der Unternehmer erfüllt seine gesetzlichen Verpflichtungen.
Hier hat der Unternehmer je nach Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft die Wahl
• einen externen Dienst mit der Übernahme der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft zu beauftragen
• bis zu einer bestimmten Betriebsgröße selber die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft wahrzunehmen (Unternehmermodell).
Beim Unternehmermodell erforderlich werdende externe Beratungen können wir selbstverständlich auch für Sie übernehmen.
Eine sicherheitstechnische Betreuung verbessert die Arbeitssicherheit. Wir können Sie bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen entlasten wenn Sie als Unternehmer keine eigene Sicherheitsfachkraft ausbilden lassen wollen oder nicht persönlich als Sicherheitsfachkraft tätig werden. Mit einem von uns für Ihren Betrieb erstellten Ordner hilft dieser bei der Erfüllung dieser Aufgaben in allen Bereichen der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation unterstützen.Mit Ihren eigenen Unterlagen soll der Ordner fortlaufend ergänzt werden. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein für Sie unverbindliches Angebot.