Gefährdungsbeurteilung
Anhand von Gefährdungsbeurteilungen müssen (s. gesetzliche Grundlagen) Unternehmen die konkreten Gefährdungen im Betrieb ermitteln und bewerten. Damit haben die Betriebe die Möglichkeit, nicht allein nach Vorschriftenlage oder erst nach einem Unfall zu reagieren: Sie sollen Gefährdungen gezielt abstellen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen.
Sie möchten zum Schutz Ihrer Beschäftigten die Gefährdungsbeurteilung durchführen um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen, Arbeitsplätze und Abläufe optimaler zu gestalten und das Betriebsklima positiv zu beeinflussen, oder Sie hatten Besuch von der Behörde und wurden aufgefordert Ihre Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen können Sie Unterstützung durch den für Ihren Betrieb zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten (TAB), aber auch durch uns erhalten.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.
Sie möchten zum Schutz Ihrer Beschäftigten die Gefährdungsbeurteilung durchführen um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen, Arbeitsplätze und Abläufe optimaler zu gestalten und das Betriebsklima positiv zu beeinflussen, oder Sie hatten Besuch von der Behörde und wurden aufgefordert Ihre Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen können Sie Unterstützung durch den für Ihren Betrieb zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten (TAB), aber auch durch uns erhalten.
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