Willkommen bei Arbeitssicherheit Strothmeier


Als selbständiger Unternehmer, verantwortlicher Geschäftsführer oder Betriebsleiter haben Sie vermutlich nur wenig Zeit, aus dem allgemeinen Informations-dschungel und den ständig umfangreicher werdenden gesetzlichen Vorschriften die Informationen herauszufiltern, die für Sie und Ihr Unternehmen bei einem denkbaren Schadensfall wichtig werden können.

Unter dem Menü „Unsere Leistungen im Überblick“ haben wir für Sie Informationen zu interessanten Themen aufgelistet.
Wer gut informiert ist, ist den anderen immer einen Schritt voraus, denn


„Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das was wir nicht tun!“



Einige Begriffe von dieser Seite auf einen Blick kurz zusammengefasst:

  • Arbeitsschutzgesetz: Ist die gesetzliche Grundlage des gesamten Arbeitssicherheitsrechts, wurde 1996 im Parlament verabschiedet, es erfüllt die europaweit gültige EU-Norm.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ist von jedem Betrieb mit mindestens 1 Beschäftigtem unter Vertrag zunehmen und übernimmt die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz.
  • Betriebsarzt Arbeitsmedizin: Ist ebenfalls unter Vertrag zu nehmen, unterstützt den Arbeitgeber hinsichtlich spezifisch arbeitsmedizinischer Aufgaben und Lösungen.
  • Sicherheitsbeauftragter: Ist bei Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten aus dem Mitarbeiterkreis zu bestimmen. Dieser Mitarbeiter erhält eine 2-3 tägige Seminarausbildung bei der Berufsgenossenschaft. Dank seiner Betriebskenntnis kann er dem Arbeitgeber wertvolle Hinweise auf Mängel und Gefahrsituationen geben.
  • Betriebssicherheitsverordnung: Sie regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
  • Gefährdungsbeurteilung: Ist die systematische Ermittlung aller denkbaren Gefährdungen und ihre quantifizierte Bewertung sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Mängeln.
  • Psychische Belastungen im Betrieb: Sind mittlerweile zwingender Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Die Krankenstatistiken der vergangenen Jahre zeigen eine enorme Zunahme dieses Krankheitsbildes.
  • Gefahrstoffkataster: Ist die zentrale Auflistung aller eingesetzter Chemikalien mit Angabe der wichtigsten Fakten aus den Sicherheitsdatenblättern und mit Hinweis auf die Erfordernis einer produktbezogenen Betriebsanweisung.
  • Betriebsanweisung Gefahrstoffe: Ist eine formalisierte Kurzfassung der Sicherheitsdatenblätter, sie informiert über das Gefährdungspotential des Produkts und über das korrekte Schutzverhalten der Verwender.
  • Unterweisung: Ist das zentrale didaktische Mittel zur Bewusstmachung der Gefährdungssituationen und zur Information über gefahrminimierendes Verhalten der Beschäftigten. Muss mindestens jährlich erfolgen.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird der Inhalt dieser Webseite, auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

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