Leitern und Tritte
Für die Prüfung von Leitern und Tritten muss jeder Betrieb eine beauftrage Person benennen. Die Abstände der Prüfung orientieren sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine vorangegangene Prüfung von Leitern und Tritten diverse Mängel festgestellt hat. Solche Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend. Bei der Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
Durchführung der Prüfung
Mit einer regelmäßigen Prüfung von Leitern und Tritten wird die Unfallprävention erhöht und das Unternehmen kann sich gegen Regressforderungen absichern. Bei der Prüfung ist ein strukturiertes Vorgehen anzuwenden. Eine Checkliste kann die Überprüfung vereinfachen. Dazu gehört die Überprüfung der Aufstiegsart, der Werkstoff, die Leiterlänge ebenso wie die Anzahl der Sprossen. Zudem werden einige Daten und Namen überprüft, wie der Hersteller, die Artikel-Nummer, das Datum der Anschaffung sowie der Name des Sachkundigen und der nächste Prüftermin. Zum Abschluss erfolgt eine Auflistung der Prüfkriterien wie Holme, Sprossen, Leiterfüße oder Trittfüße. Dabei ist jede Prüfung von Leitern und Tritten genau zu dokumentieren und anschließend mit einem Prüfsiegel zu versehen.